AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tapes & more GmbH für Geschäftskunden
Stand: Juli 2018
1. Geltung
1.1. Auf der Grundlage der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erfolgen alle Lieferungen und Leistungen, die Tapes & more erbringt, auch wenn bei späteren Geschäften nicht mehr auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Hiervon abweichende Regelungen werden nur durch eine schriftliche Bestätigung seitens Tapes & more wirksam. Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Angebote von Tapes & more sind freibleibend. Muster und Proben sind unverbindlich.
2.2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Käufer nach der Bestellung einer von Tapes & more schriftlich erfolgten Auftragsbestätigung nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Erhalt widersprochen wird.
2.3. Dem Käufer obliegt es, die Auftragsbestätigung auf Richtigkeit zu überprüfen. Unstimmigkeiten müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung, mitgeteilt werden.
2.4. Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch Tapes & more.
2.5. Alle Angaben (Produktinformationen, Bilder, Preise usw.) erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Irrtümer, Bild-, Druck- und Preisfehler auf allen Internetseiten, Inseraten, Flugblättern, Preislisten usw. sind vorbehalten. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern sowie irrtümlichen Angaben ist Tapes & more zum Rücktritt berechtigt.
2.6. Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Käufers ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist Tapes & more berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten oder die Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist Tapes & more einseitig zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2.7. Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten der Produkte erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen Erfahrungswerte von Tapes & more dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten, sie begründen keinen Anspruch gegen Tapes & more. Der Käufer wird insbesondere nicht davon befreit, sich durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.
2.8. Schriftform
E-Mails genügen dem Schriftformerfordernis dieser Ziffer 2.
3. Preise, Versandkosten, Bestellung
3.1. Für die Lieferung gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle angegebenen Produktpreise in Euro zuzüglich der aktuell gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten. Die Versandkosten beinhalten immer die Standardverpackung und den zum Warenwert versicherten Versand der Bestellung. Begründete Preisänderungen, z.B. aufgrund von Währungsschwankungen oder Preisänderungen seitens des jeweiligen Herstellers, behält sich Tapes & more vor. Bei Preisänderungen erhält der Käufer auf jeden Fall eine Auftragsbestätigung mit dem jeweils z. Zt. gültigen Preis. Für Fehler wird nicht gehaftet.
3.2. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Standort Tapes & more ohne sonstige Nebenleistungen. Tapes & more bleibt die Wahl des Versands vorbehalten. Fracht- und versandkostenfreie Lieferung bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
4. Lieferung
4.1. Tapes & more ist um prompte Lieferung der Bestellung bemüht. Angaben zum Liefertermin sind stets unverbindlich und, wenn in der Auftragsbestätigung angegeben, lediglich wochengenau. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor Ablauf der Frist Tapes & more verlassen hat.
4.2. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.
4.3. Wenn alle Artikel ab Lager lieferbar sind verlässt die Lieferung in der Regel innerhalb von 2 Werktagen Tapes & more. Bei Lieferverzögerungen wird der Käufer umgehend per E-Mail, Telefon oder Fax informiert.
4.4. Von Tapes & more nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung verzögern, unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z.B. Krieg, Eingriffe von hoher Hand, Naturgewalten, Unfälle, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung, befreien Tapes & more, auch wenn sie im Herstellerwerk, bzw. bei Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, ist Tapes & more berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
4.5. Falls die Ware oder Dienstleistung nicht mehr verfügbar sein sollte, behält sich Tapes & more vor, diese nicht zu erbringen und den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Rechnungen, die in diesem Zusammenhang bereits vorab erstellt wurden, verlieren damit natürlich ihre Gültigkeit. Eventuell vorab getätigte Zahlungen zu diesem Vorgang werden selbstverständlich wieder ausgeglichen.
4.6. Aufgrund von Bezugsbedingungen des Herstellers oder Terminschwierigkeiten der Lieferanten kann es u. U. zu Verzögerungen kommen. Es kann deshalb nicht gewährleistet werden, dass alle Produkte permanent lieferbar sind.
4.7. Gerät die Lieferung in Verzug, haftet Tapes & more auf Schadensersatz nur, wenn der Verzug infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Tapes & more eingetreten ist.
4.8. Nachdem Tapes & more in Verzug geraten ist, ist der Käufer nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er nach Verzugsbeginn schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt, und gleichzeitig für den Fall der Nichtlieferung innerhalb der Frist seinen Rücktritt ankündigt.
4.9. Nachdem der Käufer in Annahmeverzug kommt oder seine Mitwirkungspflichten verletzt hat, ist Tapes & more unbeschadet weitergehender Ansprüche dazu berechtigt, den entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Vom Zeitpunkt des Annahmeverzugs an geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Kaufsache auf den Käufer über.
4.10. Tapes & more ist im kaufmännischen Verkehr zu Teillieferungen berechtigt.
4.11. Wenn der Käufer an Teillieferungen kein Interesse hat, so ist es ihm untersagt, die Ware weiter zu öffnen bis die restlichen Lieferungen eingetroffen sind. Wenn die Ware weiter geöffnet wurde, dann muss der Käufer im Falle eines Rücktritts nach Ablauf der Widerrufs-Frist den durch die Öffnung entstehenden Wertverlust tragen.
5. Zahlung
5.1. Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zur vorbehaltlosen Verfügung seitens Tapes & more an.
5.2. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung gerät der Käufer auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang in Verzug. Tapes & more ist, unbeschadet sonstiger Ansprüche, berechtigt, ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basissatz gemäß § 247 BGB zu verlangen.
5.3. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, ist Tapes & more befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistungen auch schon vor Belieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen auf diesen sowie andere Verträge ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber von den bestehenden Verträgen zurückzutreten.
5.4. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche einen Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Tapes & more behält sich das Eigentumsrecht an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
6.2. Solange das Eigentum nicht an den Käufer übergegangen ist, ist dem Käufer die Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Überlassung der Vorbehaltsware auf dem Tauschweg untersagt. Lediglich eine Weiterveräußerung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges ist erlaubt. Veräußert der Käufer die Ware, so tritt er bereits jetzt bis zur Tilgung seine Kaufpreisforderung gegen den Abnehmer in voller Höhe an Tapes & more ab. Tapes & more ist berechtigt, alle Auskünfte und Unterlagen einzufordern, die zum Einzug nötig sind.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser den nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die entstanden sind aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, falscher Lagerung und falschem Transport sowie unsachgemäßen Änderungen durch den Käufer oder Dritte. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
7.2. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes ist Tapes & more berechtigt, nach Wahl des Käufers die Mängel zunächst selbst nachzubessern oder Ersatz zu leisten. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Käufer berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen.
7.3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Sache. Bei Erteilung einer Mängelrüge ist der Käufer verpflichtet zu beschreiben, auf welche Weise und unter welchen Umständen der Mangel eingetreten ist.
7.4. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
7.5. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Tapes & more haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Tapes & more nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Käufers. Soweit die Haftung von Tapes & more ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
7.6. Sofern Tapes & more fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
8. Exportregelung
8.1. Einige von Tapes & more gelieferte Produkte unterliegen Exportbeschränkungen. Käufer wie auch Tapes & more sind verpflichtet, im Falle des Exportes der von Tapes & more gelieferten Waren die Bestimmung des deutschen Außenwirtschaftsrechtes zu beachten. Dies gilt gleichermaßen für die Lieferungen in Länder, an Empfänger und zu Zwecken, von welchen der Käufer oder Tapes & more wissen oder wissen müssen, dass sie einer außenwirtschaftlichen Kontrolle unterliegen.
9. Datenschutz
9.1. Für die Geschäftsabläufe werden persönliche Daten des Käufers aufgenommen und sowohl digital als auch analog gespeichert. Selbstverständlich werden die gesetzlichen Bestimmungen dabei berücksichtigt.
9.2. Die Tapes & more anvertrauten persönlichen, Adress- und Bankdaten werden ausschließlich zu internen Zwecken zur sicheren Geschäftsabwicklung gespeichert.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
10.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Putzbrunn.
10.2. Tapes & more ist berechtigt, auch am Ort des Käufers zu klagen.
10.3. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser AGB bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.
Ihr Tapes & more Team